Inhalt
Diese OVE-Norm gilt für – die Art und den Umfang der Mindestausstattung elektrischer Anlagen in Wohngebäuden; sowohl für Neubauten als auch in der Bestandsanierung. Die Norm gilt auch für Anlagen mit Gebäudesystemtechnik, zB BUS-Technik. – die Planung und Errichtung von elektrischen Anlagen in Wohngebäuden. Die Norm gilt auch für Wohngebäude mit teilweiser gewerblicher Nutzung. Für andere Gebäude mit ähnlicher Nutzung und vergleichbaren Anforderungen an die elektrische Ausrüstung ist sie sinngemäß anwendbar. Diese OVE-Norm gilt nicht für die Ausstattung der technischen Betriebsräume und der betriebstechnischen Anlage derartiger Wohngebäude. In dieser OVE-Norm sind im Abschnitt 6 und Anhang B auch – Empfehlungen für die Anordnung von Auslässen (einschließlich der für Anlagen der Informationstechnik), Schaltern und Steckdosen und – Anforderungen für die Verlegung von nicht sichtbaren Kabel- und Leitungsanlagen enthalten.