Diese OVE-Norm gilt für die Errichtung von Hauptleitungen und Messeinrichtungen (Zähler) bei Hausinstallationen von Verbraucheranlagen mit mehreren direkt gezählten Einzelverbraucheranlagen.
Für Objekte mit nur einer Einzelverbraucheranlage gilt diese OVE-Norm sinngemäß.
Bei bestehenden Anlagen gilt diese Bestimmung als Grundlage für die Dimensionierung von Anlagenteilen die ausgetauscht, verändert oder ergänzt werden.
Diese Anforderungen ergänzen die Anforderungen für die Errichtung von elektrischen Niederspannungsanlagen gemäß OVE E 8101.